1. Begabtenförderungswerke und Stiftungen
Die Begabtenförderungswerke sind privatrechtliche Einrichtungen
(Vereine und Stiftungen), deren satzungsmäßige Aufgabe es ist,
besonders begabte und bedürftige Studierende und Doktoranden zu
fördern. Sie erhalten hierfür aus dem Haushalt des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung Mittel für die Vergabe von Stipendien und
zusätzliche Leistungen. Die Begabtenförderungswerke decken das
gesellschaftspolitische Spektrum in der Bundesrepublik Deutschland
weitgehend ab. Es handelt sich um kirchliche, gewerkschaftliche,
politische und weltanschaulich neutrale Einrichtungen.
Die Förderung durch die Begabtenförderungswerke erfolgt strikt
individuell; auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die
Stipendiaten werden unter den Bewerbern - vorgeschlagen oder aufgrund
einer Selbstbewerbung - in leistungsorientierten Auswahlverfahren
ausgewählt. Bei der Stipendiatenauswahl wirken regelmäßig Mitarbeiter
der Begabtenförderungswerke (Studienleiter u.ä.), der Vorstand des
Begabtenförderungswerkes, Vertrauensdozenten und gelegentlich auch
Stipendiatenvertreter mit. Bisherige Leistungen müssen durch Zeugnisse
belegt werden, die Erwartungen an ein erfolgreiches Studium oder eine
Promotion durch Fachgutachten. Die Leistungsanforderungen sind generell
hoch; deutlich überdurchschnittliche Leistungen und eine sehr gute
Prognose sind überall Voraussetzungen für eine Aufnahme in die
Förderung.
Die Stipendiaten können Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhalts
(Stipendium) und zur Deckung besonderer Bedürfnisse (z.B. Büchergeld,
Zusatzleistungen für Auslandsaufenthalte) erhalten. Werden Leistungen
zum Lebensunterhalt gewährt, ist eine gleichzeitige Förderung nach dem
BAföG ausgeschlossen.
Näheres zu den Förderleistungen sowie zu den Bewerbungsverfahren und
-terminen kann bei den Begabtenförderungswerken erfragt oder den
einschlägigen Internetseiten entnommen werden.
Einen Überblick gibt auch die Homepage der Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland unter:
www.stipendiumplus.de
2. Begabtenprüfungen - Stipendien gemäß Art. 5 BayEFG
Die besten bayerischen Absolventen der Gymnasien und der beruflichen
Schulen, die während des Schuljahres und in den Abschlussprüfungen
gleichbleibend hohe Leistungen unter Beweis gestellt haben sowie in
einer anspruchsvollen Prüfung ihre hohe Begabung und ihr hohes Niveau
der Allgemeinbildung nachweisen konnten, werden im Rahmen des
Bayerischen Eliteförderungsgesetz (BayEFG) in Exzellenzprogrammen
(siehe Art. 6 BayEFG) besonders gefördert. Der Vorschlag für eine
Studienförderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern erfolgt
über die Schulen und Institutionen in Bayern, die eine
Hochschulzugangsberechtigung vermitteln, die Auswahl der zu fördernden
hochbegabten Schülerinnen und Schüler über ein schulisches
Auswahlverfahren in Form einer Prüfung bei den Ministerialbeauftragten (siehe Art. 5 BayEFG).
Bei Bestehen der MB-Prüfung und bei Verfügbarkeit von Plätzen können
die ausgewählten Schülerinnen und Schüler nach Aufnahme eines Studiums
an einer bayerischen Hochschule in das Max-Weber-Programm aufgenommen werden, das von der Studienstiftung des deutschen Volkes durchgeführt wird.
Geeigneten Schülerinnen und Schülern ist zu raten, eine Doppelförderung
durch das Max-Weber-Programm und durch die Studienstiftung des deutschen Volkes
anzustreben. So bietet das Max Weber-Programm ein umfangreicheres
Programmangebot (z.B. zusätzliche Softskill-Seminare) sowie intensivere
Vernetzungsmöglichkeiten, da sich die Gruppe der Stipendiatinnen und
Stipendiaten auf Bayern beschränkt. Im Rahmen der Förderung durch die
Studienstiftung des deutschen Volkes hingegen wird den Stipendiatinnen
und Stipendiaten in Abhängigkeit von der finanziellen Situation der
Eltern zusätzlich zur ideellen Förderung ein Lebensunterhaltstipendium
von monatlich bis zu 585 € gewährt.
Weitere Informationen zum Max-Weber-Programm finden sich unter:
www.elitenetzwerk.bayern.de
3. Stiftung Maximilianeum und Wittelsbacher Jubiläumsstiftung
Neben den staatlichen Einrichtungen besteht als private Stiftung die
Stiftung Maximilianeum (für Schüler) bzw. die Wittelsbacher
Jubiläumsstiftung (für Schülerinnen), die auf eine Initiative des
bayerischen Königs Max II. zurückgeht. Um die Aufnahme kann man sich
nicht selbst bewerben, sondern wird bei entsprechender Eignung und
Leistung von der Schule vorgeschlagen. Die in Frage kommenden
Schülerinnen und Schüler müssen vor der Maximilianeumsprüfung die
Hochbegabtenprüfung beim Ministerialbeauftragten bestehen und in die
Förderung nach BayEFG aufgenommen werden. Das Bestehen dieser Prüfung
ist zwar Zulassungsvoraussetzung für die Sonderprüfung Maximilianeum,
ein Anspruch auf Zulassung zur Maximilianeumsprüfung ist damit jedoch
nicht verbunden. Die Entscheidung darüber, wem die Aufnahme in das
Maximilianeum bewilligt werden soll, hängt vom Vorschlag des
Prüfungsausschusses und von der Stellungnahme des Kuratoriums des
Maximilianeums ab; sie wird von der Ludwig-Maximilians-Universität
getroffen. |