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Berufs- und Studienorientierung:

Vorträge im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung
 
Von Herrn Dr. Jürgen Gündel, Leiter des Informations- und Beratungszentrum
für Studiengestaltung und Career Service (IBZ) an der Universität Erlangen-Nürnberg, wurden folgende Vorträge am Gymnasium Beilngries gehalten:
 
Was soll ich studieren? Wie erhalte ich einen Studienplatz? (Vortrag im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung in den P-Seminaren der Q 11)
Wege zum Studium (Vortrag für Abiturienten in Q 12)
 
Begabtenförderung - Förderprogramme für Studierende
 
Ausführliche Informationen zur Begabtenförderung sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden:
 
http://www.km.bayern.de/schueler/lernen/foerderung/begabtenfoerderung.html
 

1. Begabtenförderungswerke und Stiftungen
Die Begabtenförderungswerke sind privatrechtliche Einrichtungen (Vereine und Stiftungen), deren satzungsmäßige Aufgabe es ist, besonders begabte und bedürftige Studierende und Doktoranden zu fördern. Sie erhalten hierfür aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Mittel für die Vergabe von Stipendien und zusätzliche Leistungen. Die Begabtenförderungswerke decken das gesellschaftspolitische Spektrum in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend ab. Es handelt sich um kirchliche, gewerkschaftliche, politische und weltanschaulich neutrale Einrichtungen.
Die Förderung durch die Begabtenförderungswerke erfolgt strikt individuell; auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Stipendiaten werden unter den Bewerbern - vorgeschlagen oder aufgrund einer Selbstbewerbung - in leistungsorientierten Auswahlverfahren ausgewählt. Bei der Stipendiatenauswahl wirken regelmäßig Mitarbeiter der Begabtenförderungswerke (Studienleiter u.ä.), der Vorstand des Begabtenförderungswerkes, Vertrauensdozenten und gelegentlich auch Stipendiatenvertreter mit. Bisherige Leistungen müssen durch Zeugnisse belegt werden, die Erwartungen an ein erfolgreiches Studium oder eine Promotion durch Fachgutachten. Die Leistungsanforderungen sind generell hoch; deutlich überdurchschnittliche Leistungen und eine sehr gute Prognose sind überall Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Förderung.
Die Stipendiaten können Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhalts (Stipendium) und zur Deckung besonderer Bedürfnisse (z.B. Büchergeld, Zusatzleistungen für Auslandsaufenthalte) erhalten. Werden Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt, ist eine gleichzeitige Förderung nach dem BAföG ausgeschlossen.
Näheres zu den Förderleistungen sowie zu den Bewerbungsverfahren und -terminen kann bei den Begabtenförderungswerken erfragt oder den einschlägigen Internetseiten entnommen werden.
Einen Überblick gibt auch die Homepage der Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland unter:
www.stipendiumplus.de


2. Begabtenprüfungen - Stipendien gemäß Art. 5 BayEFG
Die besten bayerischen Absolventen der Gymnasien und der beruflichen Schulen, die während des Schuljahres und in den Abschlussprüfungen gleichbleibend hohe Leistungen unter Beweis gestellt haben sowie in einer anspruchsvollen Prüfung ihre hohe Begabung und ihr hohes Niveau der Allgemeinbildung nachweisen konnten, werden im Rahmen des Bayerischen Eliteförderungsgesetz (BayEFG) in Exzellenzprogrammen (siehe Art. 6 BayEFG) besonders gefördert. Der Vorschlag für eine Studienförderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern erfolgt über die Schulen und Institutionen in Bayern, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermitteln, die Auswahl der zu fördernden hochbegabten Schülerinnen und Schüler über ein schulisches Auswahlverfahren in Form einer Prüfung bei den Ministerialbeauftragten (siehe Art. 5 BayEFG).
Bei Bestehen der MB-Prüfung und bei Verfügbarkeit von Plätzen können die ausgewählten Schülerinnen und Schüler nach Aufnahme eines Studiums an einer bayerischen Hochschule in das Max-Weber-Programm aufgenommen werden, das von der Studienstiftung des deutschen Volkes durchgeführt wird.
Geeigneten Schülerinnen und Schülern ist zu raten, eine Doppelförderung durch das Max-Weber-Programm und durch die Studienstiftung des deutschen Volkes anzustreben. So bietet das Max Weber-Programm ein umfangreicheres Programmangebot (z.B. zusätzliche Softskill-Seminare) sowie intensivere Vernetzungsmöglichkeiten, da sich die Gruppe der Stipendiatinnen und Stipendiaten auf Bayern beschränkt. Im Rahmen der Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes hingegen wird den Stipendiatinnen und Stipendiaten in Abhängigkeit von der finanziellen Situation der Eltern zusätzlich zur ideellen Förderung ein Lebensunterhaltstipendium von monatlich bis zu 585 € gewährt.
Weitere Informationen zum Max-Weber-Programm finden sich unter:
www.elitenetzwerk.bayern.de


3. Stiftung Maximilianeum und Wittelsbacher Jubiläumsstiftung

Neben den staatlichen Einrichtungen besteht als private Stiftung die Stiftung Maximilianeum (für Schüler) bzw. die Wittelsbacher Jubiläumsstiftung (für Schülerinnen), die auf eine Initiative des bayerischen Königs Max II. zurückgeht. Um die Aufnahme kann man sich nicht selbst bewerben, sondern wird bei entsprechender Eignung und Leistung von der Schule vorgeschlagen. Die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler müssen vor der Maximilianeumsprüfung die Hochbegabtenprüfung beim Ministerialbeauftragten bestehen und in die Förderung nach BayEFG aufgenommen werden. Das Bestehen dieser Prüfung ist zwar Zulassungsvoraussetzung für die Sonderprüfung Maximilianeum, ein Anspruch auf Zulassung zur Maximilianeumsprüfung ist damit jedoch nicht verbunden. Die Entscheidung darüber, wem die Aufnahme in das Maximilianeum bewilligt werden soll, hängt vom Vorschlag des Prüfungsausschusses und von der Stellungnahme des Kuratoriums des Maximilianeums ab; sie wird von der Ludwig-Maximilians­-Universität getroffen.
 
 
 
 
 
 



 
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