Absentenregelung |
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Das
Merkblatt zur Absentenregelung beschreibt, wie bei längerfristig
bekannten Verhinderungen (Vorstellungsgespräch, Musterung,…), bei
Erkrankungen am Morgen oder während einer längeren Pause im Laufe des
Tages bzw. bei Erkrankung während des Unterrichts verfahren werden
muss. Das jeweils auszufüllende Formblatt „Krankheitsanzeige – Antrag
auf Unterrichtsbefreiung“ steht zum Herunterladen bereit: |
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Merkblatt zur Absentenregelung (Stand: 09.2023) |
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Krankheitsanzeige - Antrag auf Unterrichtsbefreiung (Stand: 29.09.2023) |
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Schulaufgabenpläne |
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Schulaufgabenplan 12/1 2024/2025
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Hinweis:
Verbindlich sind ausschließlich die ausgeteilten Schulaufgabenpläne
bzw. die am Informationsbrett für die Oberstufe aushängenden
Schulaufgabenpläne. Änderungen werden durch den jeweiligen Kursleiter
sowie durch Aushang am Informationsbrett für die Oberstufe bekannt
gegeben. |
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Einbringung von Minderleistungen („Unterpunktung“) |
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Von
einer Unterpunktung spricht man dann, wenn das Gesamtergebnis in einem
Kurs in einem Ausbildungsabschnitt (sog. Halbjahresleistung) unter 5
Punkten liegt.
Von den im Laufe der
Qualifikationsphase erbrachten Halbjahresleistungen müssen 40 nach ganz
bestimmten Regeln (siehe Informationsbroschüre zur Oberstufe) in das
Gesamtergebnis eingebracht werden. Eine Zulassung zur Abiturprüfung ist
nur dann möglich, wenn höchstens 8 der 40 einzubringenden
Halbjahresleistungen unter 5 Punkten liegen.
Zudem müssen durch die 40 Halbjahresleistungen aus der
Qualifikationsphase insgesamt mindestens 200 Punkte (davon mindestens
100 Punkte im Bereich der Abiturprüfungsfächer, mindestens 48 Punkte
aus Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache sowie
mindestens 24 Punkte aus den beiden Seminaren) erreicht worden sein.
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